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EU-Richtlinie: Rechtsanspruch auf Basiskonto tritt heute in Kraft

Veröffentlicht am 17.09.2014 in Europa

Sparkassen-Schild

Die Zeiten, in denen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu einem Bankkonto verwehrt werden konnte, sind in Kürze endgültig vorbei. Heute tritt die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie in Kraft, die unter anderem einen europaweiten Rechtsanspruch auf ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen wie Überweisungen, Abhebungen an Automaten und Onlinebanking vorschreibt. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie jetzt innerhalb von zwei Jahren umsetzen.

„Allein auf das Wohlwollen der Banken ist zukünftig keiner mehr angewiesen, wenn er ein Konto eröffnen möchte. Der jahrelange Kampf von uns Sozialdemokraten gegen diese soziale Ungerechtigkeit trägt Früchte“, unterstreichen die beiden baden-württembergischen SPD-Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt und Peter Simon.

„Ein Bankkonto ist schließlich kein Luxus, sondern die Basis für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so Gebhardt und Simon weiter.

„Banken dürfen Studierenden, Saisonarbeitern oder freien Dienstleistern nicht länger ein Konto verweigern, nur weil sie aufgrund ihrer Tätigkeit keinen Wohnsitz haben. Das Basiskonto schafft Abhilfe“, erläutert Evelyne Gebhardt, Sprecherin der sozialdemokratischen Abgeordneten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.

„Die schätzungsweise 670.000 Menschen ohne Girokonto in Deutschland haben endlich die Chance, den Teufelskreis aus ‚Keine Wohnung – Kein Konto – Keine Arbeit‘ zu durchbrechen. Europaweit haben sogar 58 Millionen Menschen kein Konto und die Dunkelziffer dürfte sogar noch höher sein“, betont Peter Simon, stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses.

Bild: Mattes


Was ist eine EU-Richtlinie?

EU-Richtlinien sind „Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts. Richtlinien werden je nach Thema der Richtlinie aufgrund einer der in den Verträgen vorgesehenen Verfahren erlassen. Es wird zwischen Gesetzgebungsakten, Durchführungsrichtlinien der Kommission und delegierten Richtlinien unterschieden“.
(Quelle: Wikipedia)

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