Pflege/Behindertenhilfe: Ruf nach besserer Refinanzierung im Landkreis

Veröffentlicht am 27.02.2018 in Kreisverband

Unsere letzte Kreisvorstandssitzung hat sich das sehr komplexe Thema Pflege vorgenommen. Deshalb haben einige Vorstandsmitglieder vor der Sitzung das Elisabethenheim in Müllheim besucht und dort mit Frau Karle und Herr Karg zur Situation im Heim und in der Pflege allgemein gesprochen. Bei dieser Gelegenheit aber auch während der Sitzung danach kamen die bekannten Probleme der Pflege und auch der Reform der Pflegeausbildung zur Sprache.

Als besondere regionale Problematik im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald kamen vor allem die im Kreis gegenüber der Stadt Freiburg deutlich schwierigeren Refinanzierungsmöglichkeiten auf den Tisch. Der Landkreis zahlt für identische Leistungen der Heime deutlich niedrigere Pauschalen als die Stadt.

Beispielsweise ist die Refinanzierung des stationären Wohnheims der Behindertenhilfe an das strikte Budget der Landkreise gebunden. Die Leistungen der Behindertenhilfe sind noch nach aktueller Gesetzeslage an die Sozialhilfe (SGB XII) gebunden. Die Leistungserbringer in der Behindertenhilfe, insbesondere im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind tagtäglich mit klammen Kassen und einem unzureichenden Personalschlüssel konfrontiert. Die Refinanzierung erlaubt, wie auch in stationären Pflegeheimen nur ein Mindestmaß an Personalkosten, welches gerade eben und im schlimmsten Fall gar nicht den Personaleinsatz in der Station/Wohngruppe decken.

Arbeitsunfähiges Personal kann nicht durch zusätzliches Personal kompensiert werden, da hierzu spätestens in Pflegesatzverhandlungen die Kosten nicht erstattet werden. Besonders im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verschärft sich die Personalsituation, da die Lebenshaltungskosten besonders hoch sind und die Tarifentgelte (wenn diese gezahlt werden) nicht zum Lebensunterhalt ausreichen. Die Gehälter der Pflegeberufe sind somit in unserem Kreis durch die hohen Lebenshaltungskosten unattraktiver, als in der übrigen Bundesrepublik.

Die Versorgungsituation und vor allem die Gewährleistung von Pflege und Betreuung wird sich in den nächsten Jahren im Landkreis verschärfen. Die Bundesmittel für die Pflegeheime (SGB XI) und die Landeszuschüsse für notwendige Investitionen sind im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Die Sachkosten für die Pflege- und Behindertenheime sind in den letzten Jahren explodiert und die Pflegesätze nur unzureichend angepasst.

Der Landkreis kann hier nicht tatenlos zusehen und muss, wenn sie auch aus eigener Kraft überfordert ist, sich im Bund und Land für eine höhere und intensivere Förderung im Landkreis einsetzen.

Erschwerend hinzu kommt noch, dass nach der abschließenden Beratung am 22.06.2017 im Bundestag eine generalisierte Pflegeausbildung beschlossen wurde. Auszubildende für Pflegeberufe müssen sich von nun an nicht mehr bereits zu Beginn ihrer Ausbildung entscheiden, ob sie im Krankenhaus oder im Altenheim arbeiten möchten. Die Refinanzierung der Personalkosten in Krankenhäusern (SGB V) sind zwar auch nicht zu beneiden, je doch ist nach aktueller Gesetzeslage diese stabiler als in der Alten- und Behindertenhilfe.

Zudem kommt noch hinzu, dass der ausgehandelte Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD die Sachlage dramatisieren könnte. Künftig sollen die krankenhausindividuellen Personalkosten, losgelöst von den DRG-Fallpauschalen betrachtet werden. Damit könnte sich insgesamt die Personalsituation in Alten- und Behinderteneinrichtungen verschärfen, da die generalisierte Pflegeausbildung die Fachkräfte vermehrt in die Krankenhäuser locken könnte, da hier höhere Gehälter zu erwarten sind. Wir werden deshalb einen Antrag an unsere Fraktion im Kreistag formulieren, der sich genau dieses Themas annehmen wird und die Fraktion auffordert hier im Gremium tätig zu werden. Es ist uns wichtig, dass die Heime in unserem Landkreis hier nicht durch willkürliche Verhandlungsergebnisse schlechter gestellt sind, als die Heime in der Stadt.

Oswald Prucker und Takis Mehmet Ali

 

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