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Wohnen: Landesregierung setzt Mietpreisbremse um

Veröffentlicht am 01.06.2015 in Landespolitik

Die Mietpreisbremse wird in Baden-Württemberg umgesetzt. „Auch Normalverdiener müssen sich die Mieten noch leisten können“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid heute. Deshalb hat die Landesregierung nun den Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung zur Anhörung freigegeben.

Demnach dürfen Mieten bei einer Wiedervermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um zehn Prozent übersteigen.

Schmid: „Mancherorts sind gerade in den vergangenen Jahren die Mieten deutlich angestiegen – vor allem dann, wenn Wohnungen wieder vermietet werden. Mit der Mietpreisbremse wollen wir dem entgegenwirken.“

Bei der Ermittlung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt wurden neben dem jeweiligen Wohnungsversorgungsgrad, dem durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommen sowie der daraus örtlich resultierenden Warmmietenbelastungsquote auch die sogenannten Angebotsmieten berücksichtigt. Das sind die Mieten, die für wieder zu vermietende Wohnungen verlangt werden.

Auf diese Weise wurden insgesamt 68 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert, in denen die Mietpreisbremse zum Tragen kommen soll.

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